Unfallversicherung

Grundsätzlich bist du, wie auch ein Schüler, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, allerdings ist dieser Schutz begrenzt!

Das heißt im Klartext: auf dem Gelände der Uni/FH und beim direkten Weg zur Uni/FH oder auf dem direkten Heimweg bist du geschützt. Machst du aber noch einen Umweg und gehst noch einkaufen und dies dauert länger als zwei Stunden, gilt dieser Versicherungsschutz nicht mehr.

Bekannt ist auch, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren – hierfür kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

Jetzt könnte natürlich die Frage aufkommen, warum man denn eine Unfallversicherung abschließen soll, denn die Krankenkasse kommt ja für die Behandlungskosten auf.

Was ist aber, wenn du Folgeschäden davonträgst? Dafür kommt die Krankenkasse nicht auf.

Eine Unfallversicherung kann also ratsam sein, da sie, je nach versichertem Umfang zum Beispiel den Umbau oder Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung zahlt, wenn du durch einen Unfall im Rollstuhl sitzt.

Hier hast du den  Link unseres Partners zum Thema Unfallversicherung

 

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