Krankenversicherung

ins Ausland

Vor deinem Auslandsaufenthalt solltest du dich (am besten bei deiner Krankenkasse) informieren, ob es ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Zielland gibt.

In diesem Sozialversicherungsabkommen sind die Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, genau festgelegt – dies gilt zumindest für einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt. Die Behandlungsleistung richtet sich allerdings nach den Bestimmungen im Zielland. Das heißt, dass die Leistungen, die ein Einheimischer erhält, auch von dir in Anspruch genommen werden können. Zu beachten ist aber, dass die Leistungen in vielen Ländern geringer als in Deutschland sind, eine Zusatzversicherung ist also in jedem Fall eine Überlegung wert.

Vorab kannst du dich hier informieren, mit welchen Ländern und Versicherungszweigen Abkommen bestehen und findest auch die wichtigsten Kontaktadressen im Ausland.

Da ein Studium beziehungsweise ein Semester im Ausland nicht mehr als kurzfristiger Aufenthalt angesehen wird, musst du dich in jedem Fall um eine Absicherung im Krankheitsfall kümmern.

Bei unserem Partner gibt es dazu auch spezielle Angebote für Studenten.

Hier hast du den  Link unseres Partners zum Thema Auslandskrankenversicherung

 

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Aufenthalt in Deutschland

Willst du in Deutschland studieren, musst du bei der Immatrikulation nachweisen, dass du krankenversichert bist.

Im Allgemeinen gibt es bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen keine großen Unterschiede.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich bei den Beiträgen und den nicht gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (beispielsweise Akkupunktur, Vorsorgeuntersuchungen).

Eine private Krankenversicherung bietet ein größeres Leistungsspektrum als die gesetzliche Krankenversicherung und ist entgegen der landläufigen Meinung auch bezahlbar.

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